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Auszug aus dem Hygieneplan der Turmschule

1.1    Corona-Pandemie

 

Allgemeine Hinweise

 

  • Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar
  • Hauptübertragungsweg: Tröpfcheninfektion über Atemwege

Nebenübertragungsweg: indirekt über Hände, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.

 

Wichtigste Hygienemaßnahmen für den Menschen im Überblick:

 

Abstandsgebot
  • mindestens 1,50m Abstand halten
  • Sollte dies nicht möglich sein:->
  • Mund-Nasen-Bedeckung
Gründliche Handhygiene
  • mindestens 20-30 Sekunden mit Seife

Oder

  • Händedesinfektion, wenn gründliches Händewaschen nicht möglich ist
  • Wichtig: vollständige Benetzung der Hände mit Desinfektionsmittel, ca. 30 Sekunden einreiben
Husten- und Niesetikette
  • Husten und Niesen in die Armbeuge!!!
  • am besten wegdrehen und Abstand zu anderen Personen einhalten
Mund-Nasen-Bedeckung
  • dient als FREMDSCHUTZ
  • Risiko, andere Personen anzustecken    wird verringert
  • im Unterricht nicht erforderlich, wenn Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
Sonstiges
  • nicht mit den Händen ins Gesicht          fassen
  • keine Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln
  • Türklinken etc. möglichst nicht mit       der Hand anfassen->Ellenbogen nutzen

 

Raumhygiene für Klassenzimmer, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure

 

Abstandsgebot

Im Schulbetrieb muss ein Abstand von mindestens 1,50m eingehalten werden

  • Tische in Klassenzimmer entsprechend weit auseinanderstellen
  • deutlich weniger Schülerinnern und Schüler pro Klassenraum

 

Unterricht:

Partner- und Gruppenarbeit sind ausgeschlossen

Sollten Tätigkeiten notwendig sein, bei denen engere körperliche Nähe nicht vermeidbar ist, Mund-Nase-Bedeckung erforderlich

 

Kein Sportunterricht!

Regelmäßiges und richtiges Lüften

  • Mehrmals täglich Quer- bzw. Stoßlüftung, dabei Fenster und Türen vollständig für mehrere Minuten öffnen
  • Aus Sicherheitsgründen Fenster nur vom Lehrpersonal öffnen lassen
  • Können Fenster aufgrund baulicher Maßnahmen nicht dauerhaft geöffnet bleiben, ist dieser raum für den Unterricht nicht geeignet!

 

Allgemeine Reinigung

  • DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude- Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten
  • Ergänzend dazu:
  • Reinigung von Oberflächen steht im Vordergrund
  • Handkontaktflächen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mindestens täglich, ggf. mehrmals tägliche mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel reinigen

Türklinken, Griffe

Treppen- und Handläufe

Lichtschalter

Tische, Telefon, Stühle, Kopierer, Computermäuse, Tastaturen

 

Hygiene im Sanitärbereich

  • ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher und Mülleimer
  • Pause: Einlasskontrolle durch Lehrkraft
  • Eingang Toilette: Hinweise, dass sich hier nur einzelne Schülerinnen und Schüler (Abhängig von Größe der Toilettenräume) aufhalten dürfen.
  • Abstandsmarkierungen anbringen
  • Toilettensitzen, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen

Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist ein Flächendesinfektionsmittel und Einmaltücher einzusetzen. Dabei Gummihandschuhe tragen

 

 

Infektionsschutz in den Pausen

  • Abstand von mindestens 1,50m ist zu gewährleisten
  • versetze Pausenzeiten
  • Aufsichtspflicht muss an veränderte Pausensituation angepasst werden
  • Lehrerzimmer: Tische und Stühle ebenfalls auseinanderstellen

 

Risikogruppen

Dazu zählen

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
  • chronischen Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z. B. Cortison)

 

Die genannten Personengruppe sind von der Präsenzpflicht entbunden und kommen ihren Dienstaufgaben von zuhause nach. Entsprechendes gilt auch für Schwangere.

Lehrkräfte über 60 sind ebenfalls von der Präsenzpflicht befreit, sofern sie sich nicht freiwillig für den Dienst an de Schule entscheiden.

Lehrkräfte, die mit Menschen mit relevanten Vorerkrankungen oder Schwangeren in häuslicher Gemeinschaft leben, können entscheiden, ob sie ihrer Dienstpflicht in Form von Präsenzunterricht oder Fernlernangeboten nachkommen.

Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet keinen Grund dafür, dass diese Personen nicht als Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden können.

 

Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören. Für eine ggf. Teilnahme an Prüfungen werden – soweit irgend möglich – individuelle räumliche Möglichkeiten eröffnet. Hierzu ergehen noch gesonderte Hinweise.

 

Wegeführung und Unterrichtsorganisation

Erstellung eines spezifischen, an die räumlichen Gegebenheiten angepassten Konzeptes für die Wegeführung

  • Vermeidung von Ansammlungen auf den Gängen, Pausenhof
  • B. Abstandsmarkierungen auf dem Boden, an den Wänden
  • Einzelne Pausenabschnitte
  • Unterschiedliche Anfangs- und Endzeiten
  • Unterschiedliche Ein- und Ausgänge

 

Besprechungen, Konferenzen, Veranstaltungen

  • Besprechen und Konferenzen müssen auf das absolut notwenige Maß begrenzt werden. Video- und Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen
  • Lehrkräfte ohne Präsenzpflicht können nur über Video- und Telefonkonferenzen teilnehmen
  • Klassen- und Elternversammlungen sowie alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind untersagt

 

Meldepflicht

Sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen in Schulen sind dem Gesundheitsamt zu melden

 

 

 

Turmschule Leimen
Turmgasse 17
69181 Leimen


Telefon: 06224 / 704-266 (Sekretariat)
Mail: turmschule@leimen.de