Infos zum Schulbeginn ab dem 12.04.2021:
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier einige Infos zum Schulstart nach Ostern:
1. Notbetreuung Transparenz:
Im Anhang finden Sie nun einen möglichen Ablaufplan der Notbetreuung. (Ablaufplan Notbetreuung)
Während des Ankommens findet auch die Selbsttestung der Kinder unter Anleitung im Klassenzimmer statt. Es nehmen ausschließlich die Kinder daran teil, deren Einverständniserklärungen vorliegen. Diese Freiwilligkeit gilt vom 12.04. bis zum 16.04. 2021.
Am Ende jeden Tages teilt die Betreuungskraft Ihnen durch einen Stempel oder Ihr Kurzzeichen mit, was Ihr Kind geschafft hat.
In den Arbeitsphasen geschieht das Arbeiten des Tagespensums, sowie das Arbeiten mit ANTON oder das Malen von Mandalas, wenn alles andere erledigt ist. Es kann jedoch immer vorkommen, dass Ihr Kind ein Problem zeigt oder eine schlechtere Tagesform hat, dann schafft es vielleicht gar nicht alles. Sollten Sie also Fragen zur Arbeit Ihres Kindes haben, legen Sie einen kleinen Zettel für den nächsten Tag ins Mäppchen Ihres Kindes. Wir versuchen verbindlichen Kontakt zu halten.
2. Ablauf der Selbsttests:
Die Testungen werden in den eigenen Klassenzimmern unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu Beginn der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Die Schülerin bzw. der Schüler führt an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) entsprechend den Hinweisen des Herstellers durch. Die Probeentnahme ist dadurch sicher, schmerzfrei und bequem auch von jüngeren Kinder selbstständig durchzuführen. Der Abstrich wird von entsprechend geschultem Aufsichtspersonal unter Einhaltung der Hygienevorschriften angeleitet und begleitet.
Es ist sichergestellt, dass das Testergebnis nicht von anderen Schülerinnen und Schülern erkennbar ist, dazu werden Abstände eingehalten und die Auswertung verlässlich über ein Nummernsystem außerhalb der Klasse vollzogen.
Sollte ein Testergebnis positiv ausfallen, informiert die Schule das Gesundheitsamt, das dann weitere Maßnahmen veranlasst. Eine weitere Teilnahme am Unterricht ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Die positiv getestete Person wird in einem Extraraum auf Abholung durch die Erziehungsberechtigten warten, die dann zu einem PCR-Test gehen müssen.
Grundlage ist das Schreiben des Ministeriums:
Wir bitten Sie herzlich um lhr Verständnis, dass alle Regelungen rund um die Teststrategie und damit auch unsere Hinweise unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens stehen müssen.
Um ein möglichst niederschwelliges Angebot zu machen, sollen die Tests in der Regel an der Schule durchgeführt und von schulischem Personal angeleitet und beaufsichtigt werden.
Die angeleitete Selbsttestung findet in Abstimmung mit dem Schulträger in der Organisationshoheit und Verantwortung der Schule statt. Für die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen gilt die Organisation, Instruktion und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler als Dienstpflicht.
lndirekte Testpflicht
lm Rahmen der Teststrategie soll an den Schulen im Land nach den Osterferien zunächst eine einwöchige Startphase gelten: ln der Woche ab dem 12. April 2021 sollen alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen das dann vorgehaltene Testangebot zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.
Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, also ab dem 19. April 2021, soll in Stadt- und Landkreisen an den Schulen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für
die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Einbezogen in die Testungen sind grundsätzlich sowohl die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen, als auch das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal. Einbezogen sind darüber hinaus Kinder, die an den Schulen die Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Zutritts- und Teilnahmeverbot
Die indirekte Testpflicht ab dem 19. April 2021 soll nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten, in denen die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist: Ab dem zweiten auf eine entsprechende Bekanntmachung des Stadt- oder Landkreises folgenden Werktag, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die keinen Nachweis über eine negative Testung auf das SARS-CoV-2 Virus erbringen.
Entscheiden sich Eltern gegen die Inanspruchnahme der Testungen, so ist in den betroffenen Stadt- und Landkreisen weder die Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung noch das Betreten der Schule möglich.
Haftung:
Für die Testung im organisatorischen Rahmen des Schulbetriebs besteht für die Schülerinnen und Schüler der Schutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung im Falle eines Körperschadens.
Für die Lehrkräfte der öffentlichen Schulen gilt die Organisation, Instruktion und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler als Dienst insbesondere im Sinne des Arbeitszeitrechts, der Amtshaftung sowie der Dienstunfallfürsorge. Es gilt darüber
hinaus das Haftungsprivileg gemäß der §§ 104ff SGB VII.
Für an öffentlichen Schulen ehrenamtlich tätige Aufsichtspersonen mit entsprechender Vereinbarung gelten die Maßgaben der Amtshaftung analog.
Jetzt hoffe ich sehr, Sie umfänglich informiert zu haben.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende
und dann einen guten Start in den etwas anderen Schulalltag…
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Angela Münch
Rektorin
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in einem sehr guten Gespräch zwischen unserer stellvertretenden Elternbeiratsvorsitzenden, Frau German, dem Ordnungsamt Leimen, unter dem Vorsitz von Herrn Kucs, seinen Mitarbeiter/innen und mir, ist es uns gemeinsam gelungen, unsere Verkehrssituation vor der Turmschule weiter zu beruhigen:
Es werden ab sofort feste Poller aufgestellt sein, die lediglich bei einem Einsatz der Feuerwehr entfernt werden können. Damit entfällt das nahe Parken von Eltern, die Kinder bringen oder abholen zu allen Zeiten, auch zu den Hortzeiten, sowie der Verkehr der Postautos, die Pakete bringen und holen.
Bitte beachten Sie den Elternbrief und die Pressemitteilung der Stadt Leimen.
Pressemitteilung_Dauerhafte Sperrung Zufahrt Turmschule
Frau German und ich planen noch weitere Schritte auf dem Weg zum „sicheren Schulweg“ und suchen da auch noch Unterstützung:
1. Herstellen und Aufstellen von lebensgroßen Papp – Schulkindern an bestimmten Punkten der Straßenübergänge.
2. Bemalten/besprühen der Schulwege der Kinder mit „Dino-Fußspuren“, als Zeichen für alle, dass hier Sicherheit vorgeht und Vorsicht walten sollte.
Wir freuen uns auf einen sicheren und entspannten Vorplatz vor der Turmschule, herzliche Grüße
Angela Münch
Liebe Eltern an der Turmschule,
das Ministerium informiert zur Schulöffnung nach Ostern:
ln der Woche ab 12. April ist kein Präsenzunterricht. Notbetreuung muss angemeldet werden bis zum 09.04.2021! (Anmeldung Notbetreuung nach Ostern)
Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 Im Wechselbetrieb, falls das Infektionsgeschehen es zulässt: nur mit 2maligem verpflichtendem Selbsttest pro Woche!
Nähere Infos entnehmen Sie bitte dem Elternbrief (Elternbrief zur Schule nach Ostern).
Wir wünschen Ihnen trotz Allem
Frohe Ostern!
Herzliche Grüße,
für das Team der Turmschule,
Angela Münch,
Rektorin
Hier sind einige österliche Ideen für Zuhause:
Gute Laune Post mit Osterideen