Nebenübertragungsweg: indirekt über Hände, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.
Abstandsgebot |
|
Gründliche Handhygiene |
Oder
|
Husten- und Niesetikette |
|
Mund-Nasen-Bedeckung |
|
Sonstiges |
|
Abstandsgebot
Im Schulbetrieb muss ein Abstand von mindestens 1,50m eingehalten werden
Partner- und Gruppenarbeit sind ausgeschlossen
Sollten Tätigkeiten notwendig sein, bei denen engere körperliche Nähe nicht vermeidbar ist, Mund-Nase-Bedeckung erforderlich
Kein Sportunterricht!
Regelmäßiges und richtiges Lüften
Türklinken, Griffe
Treppen- und Handläufe
Lichtschalter
Tische, Telefon, Stühle, Kopierer, Computermäuse, Tastaturen
Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist ein Flächendesinfektionsmittel und Einmaltücher einzusetzen. Dabei Gummihandschuhe tragen
Dazu zählen
Die genannten Personengruppe sind von der Präsenzpflicht entbunden und kommen ihren Dienstaufgaben von zuhause nach. Entsprechendes gilt auch für Schwangere.
Lehrkräfte über 60 sind ebenfalls von der Präsenzpflicht befreit, sofern sie sich nicht freiwillig für den Dienst an de Schule entscheiden.
Lehrkräfte, die mit Menschen mit relevanten Vorerkrankungen oder Schwangeren in häuslicher Gemeinschaft leben, können entscheiden, ob sie ihrer Dienstpflicht in Form von Präsenzunterricht oder Fernlernangeboten nachkommen.
Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet keinen Grund dafür, dass diese Personen nicht als Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden können.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören. Für eine ggf. Teilnahme an Prüfungen werden – soweit irgend möglich – individuelle räumliche Möglichkeiten eröffnet. Hierzu ergehen noch gesonderte Hinweise.
Erstellung eines spezifischen, an die räumlichen Gegebenheiten angepassten Konzeptes für die Wegeführung
Sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen in Schulen sind dem Gesundheitsamt zu melden
Turmschule Leimen
Turmgasse 17
69181 Leimen
Telefon: 06224 / 704-266 (Sekretariat)
Mail: turmschule@leimen.de