Mit den besten Wünschen für 2022. Es gibt Neuigkeiten!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit den besten Wünschen zum Neuen Jahr melde ich mich heute mit den Neuigkeiten vom Amt, das einerseits am Präsenzunterricht festhält und andererseits auf die stark ansteckende Omikron-Variante vorbereiten möchte:

  1. Wir starten am 10.01.2022 nach Stundenplan in voller Klassenstärke.
  2. Es besteht grundsätzliche Testpflicht: In der ersten Schulwoche im Januar muss täglich getestet werden.
  3. Von der Testpflicht ausgenommen sind nur Personen mit einer „Booster-Impfung“ und Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
  4. Es besteht Maskenpflicht: alle tragen im Schulhaus medizinische Masken oder FFP2-Masken. Das Betreteten des Schulhauses ist schon ab Montag nur so möglich.
  5. Bitte geben Sie Ihren Kindern genügend Ersatzmasken zum Wechseln mit. Maskenpausen sind während des Frühstücks und im Schulhof möglich.
  6. Bei einem hohen Anteil an Erkrankungen, die eine Unterrichtsversorgung schwierig werden lässt, entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt Mannheim, ob ein Fernlernen stattfinden muss. Dann wird eine Notbetreuung mit Nachweispflicht eingerichtet werden.
  7. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung, ist die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, mit der die berufliche Tätigkeit, die Unabkömmlichkeit von dieser Tätigkeit, sowie deren Zeiträume nachgewiesen werden.
  8. Alle Maßnahmen werden alle 10 Tage überprüft.
  9. Ausflüge und Lerngänge sind momentan nicht möglich.
  10. Die Schulanmeldung wird nicht in Präsenzform stattfinden: sondern fernmündlich, schriftlich oder per Mail.
  11. Die Lernentwicklungsgespräche in Klasse 2 und Grundschulempfehlungsgespräche in Klasse 4 können nicht in Präsenzform, sondern telefonisch oder per Videoschaltung stattfinden. (Bitte geben Sie zu gegebenem Zeitpunkt Ihre Einwilligung dazu.)
  12. Alle Gespräche und Versammlungen sollen virtuell im digitalen Format stattfinden.
  13. Das Sekretariat der Schule darf nur nach vereinbartem Termin besucht werden.
  14. Eltern betreten das Schulhaus nur in vereinbarten Ausnahmefällen.
  15. Wer das Schulhaus betritt muss getestet sein.
  16. Das Merkblatt „Und was passiert jetzt“ ist neu überarbeitet und diesem Schreiben als Anhang beigefügt.

Am 07.01.2022 findet ein weiteres Treffen der Ministerpräsident*innen und dem Bundeskanzler statt. Sollte sich hieraus ein weiterer Umsetzungsbedarf für unsere Schule ergeben, melde ich mich umgehend erneut bei Ihnen.

So wünsche ich uns allen nun einen gesunden Start und viel Geduld für den Jahresanfang.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne auch über ISERV zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Angela Münch

 


 

Hier der Link zum Merkblatt vom Kultusministerium:

 

Merkblatt-Undwaspassiertjetzt

 

 

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